Lange Zeit wurde die Einspeiseleistung der meisten PV-Anlagen auf 70 Prozent der Nennleistung begrenzt, um eine Überlastung des öffentlichen Netzes zu vermeiden. Mit der im Herbst 2022 beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sogenannten 70-Prozent-Regelung oder der Einbaupflicht eines Funkrundsteuerempfängers bei Photovoltaikanlagen bis 25 kWp aufgehoben.
Die 70-Prozent-Regel bezieht sich auf eine Vorschrift für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Deutschland, die besagt, dass die Einspeiseleistung der Anlage auf 70 % ihrer maximalen Nennleistung begrenzt werden muss.
Die Regelung wurde eingeführt, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern und die Netzstabilität zu gewährleisten. Diese Regelung hilft, die Netzstabilität zu gewährleisten, insbesondere in Gebieten mit hoher PV-Dichte.
Die Begrenzung kann entweder durch eine feste Einstellung am Wechselrichter oder durch ein Energiemanagementsystem erfolgen, das den Eigenverbrauch optimiert und die Einspeisung entsprechend reguliert.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die 70-Prozent-Regelung für Neuanlagen bis 25 kWp und Bestandsanlagen bis 7 kWp aufgehoben. Größere Anlagen müssen jedoch weiterhin ein Einspeisemanagement betreiben.
Besitzen Sie eine Solaranlagen und ein Energiemanagement von enviaM, so können Sie ab 01.01.2023 die Aufhebung der 70-Prozent-Regelung bzw. die Deaktivierung der technischen Einrichtung zur Steuerung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anzeigen. Die Aufhebung kann aus der Ferne über das Installercenter des Energiemanagements erfolgen.
Anlagenstandort im Gebiet der MITNETZ Strom: Bitte wenden Sie sich an unsere HEMS Hotline 0800 1 00 94 11. Die Umstellung erfolgt sofort.
Anlagenstandort im Fremdnetzgebiet: Sie müssen die Freigabe von Ihrem Netzbetreiber vorlegen. Danach erfolgt die Umstellung.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich an Ihren Installateur wenden. Eine Umsetzung über enviaM ist aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich.