Aufhebung 70-Prozent-Regelung bei PV-Anlagen

error-yellow-mit-AbstandMit der im Herbst 2022 beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sogenannten 70-Prozent-Regelung oder der Einbaupflicht eines Funkrundsteuerempfängers bei Photovoltaikanlagen bis 25 kWp aufgehoben.

Was bedeutet das?

Photovoltaikanlagen sind nicht mehr auf 70 Prozent PV-Nennleistung bei der Einspeisung begrenzt. Damit versucht die Bundesregierung kurzfristig mehr Stromerzeugung verfügbar zu machen.

Jedoch zeigen diverse Studien, dass eine Aufhebung der Leistungsbegrenzung durchschnittlich nur bis zu 3 Prozent mehr Jahresertrag erbringen würde. In der Praxis erreicht eine PV-Anlage in den wenigstens Fällen ihre Maximalleistung.

Für wen gilt die Aufhebung der 70-Prozent-Regelung?

  • Bestandsanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum bis einschließlich 14.09.2022 und einer installierten Leistung ≤ 7 kWp. Wenn gewünscht, müssen Sie die Aufhebung aktiv anzeigen.

  • Neuanlagen mit einer installierten Leistung ≤ 25 kWp die ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommen wurden/werden. Hier müssen Sie nichts tun.

Was kann ich tun, wenn ich die Aufhebung wünsche?

Besitzen Sie eine Solaranlagen und einen Energiemanager von enviaM, so können Sie ab 01.01.2023 die Aufhebung der 70-Prozent-Regelung bzw. die Deaktivierung der technischen Einrichtung zur Steuerung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anzeigen. Die Aufhebung kann aus der Ferne über das Installercenter des Energiemanagers erfolgen.

Anlagenstandort im Gebiet der MITNETZ Strom: Bitte wenden Sie sich an unsere HEMS Hotline 0800 1 00 94 11. Die Umstellung erfolgt sofort.

Anlagenstandort im Fremdnetzgebiet: Sie müssen die Freigabe von Ihrem Netzbetreiber vorlegen. Danach erfolgt die Umstellung.

In allen anderen Fällen sollten Sie sich an Ihren Installateur wenden. Eine Umsetzung über enviaM ist aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich.

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